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Komplex 5: Exekutive Das Rechtssystem kennt zwei wichtige,
voneinander unabhängige Behörden: Die Behörde der Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik, die die Mauer des Schweigens
der ehemaligen DDR abbaut, und die Verfassungsschutzbehörde des
Bundes, die viele Papier-Seiten füllt. Hiervon soll hier einmal
berichtet werden... Die Exekutive ist nun also nicht bemüht
die bestehenden, unzureichenden Gesetze wenigstens unter Berücksichtigung
ihrer eigentlichen von der jeweiligen Verfassung vorgeschriebenen
Aufgabe durchzusetzen, sondern erlaubt sich diverse unverschämt
widersprüchliche Angewohnheiten mit entsetzlich menschenverachtendem
Charakter, was sich in folgenden Fallbeispielen höchstrichterlich
befestigt und unwiderlegbar zeigt: - Daschner
./. Gäfgen:
Während nach dem Geständnis
der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2003 im statistischen
Mittel tagtäglich mindestens ein unschuldiger bis schuldunfähiger
Patient einer
Elektro-Schock-Einzelbehandlung mit bis zu 480V~ und etwa 900mA
mit Strompfad im Großhirn unterzogen wird, und während
ein unschuldiger, flüchtender, des Bankraubes mit Geiselnahme
Verdächtiger noch vor seiner Verurteilung mit seiner Tötung durch
einen Polizisten rechnen muss (finaler Rettungsschuss), hat aber
einer, den der Staat mit Recht der erpresserischen Gefährdung
des Überlebens eines unschuldigen Kindes, das er nach eigenem
Geständnis voller Heimtücke mit einem auf wenige Stunden
begrenzten Sauerstoff-Vorrat im Wald vergraben hat, beschuldigen
darf, keinerlei gewaltsame Behandlung zu erwarten. Gleichzeitig
wird hier deutlich, dass einer manchmal also nur zu behaupten
braucht, er sei durch sein Gewissen gezwungen worden, eine schwere
Straftat mit besonderer Schwere der Schuld zu begehen, nachdem
er selbst aber Jahre-lang amüsiert dem irrsinnigen Treiben des
Publikums ansonsten Pflicht-vergessen und illegal tatenlos zugesehen
und es so auch zu verantworten hat, um straffrei auszugehen (während
andere mit ähnlicher Stellungnahme für Jahrzehnte in psychiatrischen
Anstalten verschwinden und/oder forensisch entweidet und/oder
ebenso vergiftet enden). Es verwundert dann auch nicht mehr,
dass
«Daschner ihm sein Schwippsschwager», der doch tatsächlich
insinuiert, unterbelichtete «Kampfsportler» sollten verführt
werden, Geisteskranken Schmerzen zuzufügen, was der Staat sodann
als erfolgreiche Strafverfolgung darstellen solle, auch Beamter
respektive Pensionär ist, wobei der von
Perfesser Erb, der Kontakte zu entschiedenen Gegnern des
§175 StGB haben dürfte (wenn er denn wollte), auch noch Rückendeckung
bekömmt. Dass die Täterschaft des nunmehr traumatisierten
Gefolterten nicht mehr glaubhaft durch seine ganzen Geständnisse
nachweisbar ist, führt regelmäßig zum Freispruch oder zur frühzeitigen
Einstellung des Verfahrens, wenn der Staatsanwalt nämlich gar
keine Beweise für die angeklagte Tat hat (weswegen überhaupt
erst die Anwendung der Folter in Erwägung gezogen wurde; ersichtlich
können Blutspuren auch bei ziemlich legalen Spielen entstehen
und eine nach der Verurteilung festgestellte psychische Störung
ist jedenfalls kein Schuldbeweis). - Church
of Scientology -CÖS- ./. F.Rep.GERM/Heinemann/Caberta:
Hier ist folgendes sofort auffällig: - Die F.Rep.GERM
verdächtigt die CÖS unter anderem Lager, in denen die
CÖS Menschenrechtsverbrechen begehen werde, errichten zu
wollen, und veröffentlicht diesen Verdacht im Jahr 1992 im öffentlichen
Fernsehen. Für diesen Verdacht gibt es bis heute keinerlei tatsächlichen
Anhaltspunkt. Daher werden vereinzelte Zeugen gegen die CÖS
angeführt, die auch noch wenigstens einer Gehirnwäsche
unterzogen worden sein sollen, und die dann mit Berichten über
lächerliche Geringfügigkeiten aufwarten, und Zitate
aus dem Zusammenhang gerissen und dann auch noch falsch interpretiert
(so ist etwa die stilistisch interessante Konstruktion „Man
kann bei Nacht und Nebel X tun oder man macht lieber das, was
ich die ganze Zeit schon vorschlage.“ eher genau -besonders
im Gesamtzusammenhang- dahingehend zu verstehen, dass die CÖS
«X» zu vermeiden wünscht).
Bei der ganzen
juristischen Qualifikation, die der Staat für seine Zwecke gebraucht,
lässt dies nur den Schluss zu, dass die F.Rep.GERM der Ideologie
anhängt, Menschen müssen wie seit eh und je roher Gewalt
ausgesetzt sein, so dass die von der CÖS geforderte Abschaffung
der Folter-Institution der F.Rep.GERM (sprich: Psychiatrie/Onkologie)
nur zu der Errichtung einer neuen Folter-Institution führen
werde. Hier entblößt sich die F.Rep.GERM also gleich
mehrfach in ganz deutlicher und vielsagender Weise, was die auch
durch die vielen keineswegs charakteristischen und teilweise
auch noch falschen Nachrichten bezüglich der CÖS nicht
wirklich verbergen kann. - Zu dem RA Heinemann lässt
sich sagen, dass er nicht nur Kontakte zu gewinnsüchtigen
Personen hatte (nach populären Statistiken über nicht mehr als
sechs Mitmenschen), sondern auch den üblen Charakter der
Psychiatrie zu leugnen versucht und auch von Kollegen (etwa Prof. em. Dr. iur.
Martin Kriele (Univ. Mainz)) scharf kritisiert wird.
Hier ist nicht nur zu bestaunen, dass die F.Rep.GERM den Heinemann
nicht aufhält, sondern auch noch finanziell trotz aller
gesetzlichen Verbote fördert oder förderte.
Es ist aber auch auffällig, dass
die CÖS heute unbedingt den Tat-Ausführenden für die Tat-Folgen
verantwortlich machen will (Freedom Mag. Vol 27i6), obwohl
die CÖS noch in den 1950er Jahren von Menschen schrieb, die aufgrund
zuvor erlittener Schäden aufgrund Fisch-typischer Denkmuster
handeln, also für ernsthaft Denkende wegen mangelhafter Steuerungsfähigkeit
unverantwortlich sind („weißer Hai wegen Mordes in Tateinheit
mit Störung der Totenruhe angeklagt...“). Der ganzen staatlich
organisierten „Kritik“, die einem alten Spruch aus
der Werbe-Industrie zufolge als Werbung zu werten ist, solange
der Name richtig genannt wird, „zum Trotz“ entfaltet
die CÖS also ihre immer volkstümlicheren Aktivitäten, ohne dass
die Serie von abscheulichen Gewaltverbrechen begangen von schwerst
psychisch Kranken abbricht (aber zum Glück vertritt der volkstümliche
Rechtsanwalt
Krechel einige der Opfer...). Konsequenter Weise ist dann
auch die Absicht der CÖS, den Täter die Schäden seiner Tat „wiedergutmachen“
zu lassen, widersinnig, da ersichtlich der Täter nach der schädlichen
Tat nicht mehr arbeiten kann als zuvor (Urlaubskürzungen führen
gerade auch langfristig zu weiteren Schäden; auch eine geänderte
Verwendung des Arbeitseinkommens bleibt nicht ohne weitere Schäden
an der persönlichen Produktivität und damit am Fortschritt);
konkordant wird jeder Schaden die Entwicklung der Menschheit
aufhalten, so dass Vorbeugung die einzige Möglichkeit ist, die
Leistungsfähigkeit zu verbessern (zum Beispiel: Airbags, Dächer,
Stahlkappen, Handschuhe, Sturzhelme, Kugel-sichere Westen).
- Allgemein wird angenommen, dass es wirksame Psychotechniken
gibt. Die werden dann zum Beispiel Psychotherapie genannt und
recht hochpreisig bei Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen
verkauft. Im übrigen glauben die Staatsanwaltschaften jedoch
nicht an die Existenz von Psychotechniken, so dass diesbezüglich
zumindest die Exekutive den Verbrechern Tür und Tor offenhält.
Während zum Beispiel die Nötigung de iure strafrechtliche
Konsequenzen zu haben hat, kann die „Mutter“ und
deren Freunde aber Kinder und hilflose Psychiatrie-Patienten
dermaßen durch verlogene Erziehung und sonstige Lügen in Ausweg-lose
Situationen treiben, dass die lieber tot wären, als diesem wahnsinnigen
Zwangs-System noch weiter ausgesetzt zu sein, ohne Strafverfolgung
trotz vorliegender Strafanzeigen befürchten zu müssen (gleichzeitig
aber werden Haftstrafen plötzlich vervielfacht, was dann den
bemerkenswerten Nebeneffekt hat, dass man den in Abwesenheit
Verurteilten, der sich im Ausland aufhält, durch die ausländischen
Behörden ausliefern lassen kann — bemerkenswerter Weise
handelte es sich in diesem tatsächlichen Fall jedoch um eine
Beratung speziell für Volljährige, die ausdrücklich keine Psychiatrie-Patienten
sind, an der der Verurteilte nicht einmal persönlich sondern
mehr nur durch seine Bücher und seine Anhänger beteiligt gewesen
ist).
- Während der Staat allseits damit prahlt,
die «Prügelstrafe» abgeschafft zu haben, und aufgrund seines
wahnsinnigen Schwachsinns die Mitglieder der Arbeitsgruppe BÜMMS
für die wirklichen Zustände in heutigen Haftanstalten zur Verantwortung
ziehen will, wird die physische Misshandlung aber nach wie vor
in Haftanstalten vollstreckt, wobei sich mehr nur die Schlag-Hilfe
hin zum geistesschwachen Drogen-süchtigen Psychiatrie-Opfer verändert
hat. Über Quantität und Qualität macht der Staat dabei freilich
keine vertrauenswürdigen Angaben («abgeschafft»)...
- Seit Jahren lässt die B.Rep.Deut den Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(RGebStV) durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ in Köln) vollstrecken,
obschon der grob fehlerhaft, Rechts-fremd und unnötig schwülstig
festlegt, dass derjenige der ein Rundfunkempfangsgerät für weniger
als drei Monate mietet (also jeder, der mit sich selbst oder
wenn nötig/gewünscht mit einer seiner Unternehmergesellschaften
(haftungsbeschränkt) gemäß §5 GmbHG einen entsprechend befristeten
Mietvertrag abschließt), von der Zahlungspflicht befreit ist,
und dass derjenige, der von seinem großzügigen Erbe oder Lottogewinn
im zwei-stelligen Millionen-Bereich lebt unter Missachtung des
Sozialstaatsprinzip auch nicht zahlungspflichtiger als einer,
der von seiner Rente wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung
nur Nahrungsmittel, Wohnung und andere Notwendigkeiten zahlen
kann, ist.
- Seit Jahrzehnten kämpft der Dentist
in westlichen Demokratien mit giftigen Fluor-Verbindungen gegen
die Karies-Infektion mit mäßigem Erfolg, obwohl bereits in den
1970er Jahren klar wurde, dass die Karies verursachenden Keime
mit täglich 5 mal 1g Xylitol-Puder
als jeweils 5-minütige Mundspülung getäuscht und ausgehungert
werden können (desweiteren fördert es angeblich die Körper-eigenen
Zahn-Heilungs-Kräfte und den allgemeinen Knochen-Erhalt und den
Kampf gegen andere Infektionen — das alles hört sich vor
dem Hintergrund der ganzen Zahnpasta-Werbung und den Verlautbarungen
der Dentisten merkwürdig an, aber es finden sich nur Studien
(wenn auch nur wenige), die diese uralten Erkenntnisse bestätigen
— eine Ausnahme bildet eine Studie der GABA
GmbH (Lörrach), in der das Xylitol in ganz anderer Weise
als bisher und ohne Erfolg angewendet wurde (nämlich in nahezu
homöopathischen Mengen unter das Fluor gemischt)).
- Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass sich Wärmewiderstände
summieren lassen, haben auch viele Neubau-Wohnungen erbärmliche
Wärmedämmung, so dass trotz angeblicher globaler Erwärmung in
vielen Klimazonen eine Heizung zumindest zeitweise notwendig
ist, was in Mietshäusern oft auch noch auf staatliche Anordnung
mit etwa 10% Aufschlag für eine Umlage auf die Parteien nach
einer oftmals ungerechten, die unter Umständen stark unterschiedlichen
Wärmeleitwerte sonder
schulbar vernachlässigenden Rechenvorschrift
bestraft wird. Die Exekutive sieht also lieber
weg als hin und betreibt oder duldet in dem entsprechenden Stil
Ausbildungseinrichtungen, Krankenhäuser und die entscheidenden
übrigen Einrichtungen. Um die Katastrophe komplett zu machen,
lässt die F.Rep.GERM in im wesentlichen unbegründeten
Beschlüssen ihrer
Richter, von deren Gesetzestreue die F.Rep.GERM selbst teilweise
nicht überzeugt ist, eine unbillige Benachteiligung
der Opfer leugnen, wodurch die F.Rep.GERM sich als dermaßen parasitär
entpuppt, dass ein Sack Bandwürmer dagegen gar nichts ist.
Es zeigt sich wiederholt überdeutlich, dass die Rechtswissenschaftler
selbst es sind, die eine wesentliche Gefahr für den Rechtsstaat
darstellen, und dass man sich mit einem Schwall des Mitleids
und der Besorgnis fragen muss, wievielen unschuldigen Menschen
die den von den Rechtswissenschaftlern selbst aufgestellten Rechtsstaat-lichen
Regeln zum Trotz das Leben ruiniert haben.
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